Willkommen
englishVerkaufsinformationImpressum
Willkommen Verkaufsinformation


Präambel
§1 Angebot und Annahme
§2 Kaufpreis und Zahlung
§3 Lieferung
§4 Versendung und Abnahme
§5 Verpackung
§6 Eigentumsvorbehalt
§7 Gewährleistungsrechte, Prüf- und Rügepflichten des Käufers
§8 Haftung für Mangelfolge und andere Schäden
§9 Schlussbestimmungen

 


§2 Kaufpreis und Zahlung

a) Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt aufgrund der von uns oder unseren Lieferwerken festgestellten Mengen bzw. Gewichte. Die Berechnung kann jedoch aufgrund der vom Empfänger festgestellten Mengen bzw. Gewichte erfolgen, wenn die Feststellung mittels geeichter Waagen erfolgt ist und die Waren auf unsere Gefahr transportiert worden sind.

b) Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse vor Lieferung der Ware, soweit nicht anders vereinbart.

c) Wir behalten uns vor, vom Fälligkeitstage an Fälligkeitszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

d) Im Falle des Verzuges können wir einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.

e) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

f) Der Käufer darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.Kaufleute dürfen den Kaufpreis wegen Sachmängel zurückhalten bis wir über die Berechtigung der Mängelrüge entschieden haben, darüber hinaus nur, wenn der Käufer ausreichende Sicherheit stellt.Nichtkaufleute dürfen den Kaufpreis nicht zurückbehalten wegen Mängelrügen aus einem anderen Vertrag als dem, aus welchem die Kaufpreisforderung stammt.

g) Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in für die Geschäftsbeziehung nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig - ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Sollten uns Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Käufer nicht mehr kreditwürdig ist, sind wir berechtigt, Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas anderes vereinbart war, sowie unsere Forderungen fällig zu stellen.